Therapieangebot

 

Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick in sämtliche Aspekte meiner psychotherapeutischen Praxis, einschließlich aktueller Angebote, Behandlungsmodalitäten, typischer Abläufe sowie der finanziellen Konditionen einer Psychotherapie in meiner Praxis.

 

Aktuelles

Paartherapie

Gerne begleite ich Sie auch als Paar, wenn Sie Unterstützung in Ihrer Paarbeziehung wünschen. In dem therapeutischen Kontext fällt es einigen Menschen leichter verhärtete Fronten aufweichen zu lassen und wieder Platz für Verständnis, konstruktive Veränderungsmöglichkeiten und letztlich einer erhöhten Paarqualität zu geben. Eine Paartherapie kann letztlich insbesondere zur gemeinsamen Klärung einer komplizierten Situation dienen und somit der Startschuss für einen Neuanfang sein.

30.01.2025

Ambulante Gruppenpsychotherapie

Montags wird (nach einem Erstgespräch im Einzel) eine Gruppenpsychotherapie um 11:30 Uhr für meist 100 Minuten angeboten. Diese soll in der Regel regelmäßig/wöchentlich stattfinden, ist halboffen und gemischt. Hier kann man auch vom Austausch und den Rückmeldungen untereinander profitieren. Es werden vorab klare Regeln und Strukturen für die Gruppe besprochen, sodass Sicherheit und Vertrauen aufgebaut werden können. Interessierte dürfen sich gerne per Mail oder auch telefonisch melden.

06.09.2024

Erstgespräch

Melden Sie sich für mögliche freie Plätze für ein Erstgespräch gerne in meiner telefonischen Sprechzeit oder jederzeit per Mail/Kontaktformular.

22.05.2023

Geänderte Sprechzeiten

Die telefonische Sprechzeit ist am Donnerstagnachmittag zwischen 15 Uhr bis 16:40 Uhr. Änderungen werden bekannt gegeben. Ich freue mich auf Ihren Anruf und versuche Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen und die notwendigen Informationen zukommen zu lassen.

05.01.2023

Therapieformen - hier: kognitive Verhaltenstherapie

Mir gefällt die Integration verschiedener Konzepte und Bewegungen.

 

Die weiteren Richtlinienverfahren in Deutschland sind die Tiefenpsychologisch-fundierte, Psychoanalytische und die Systemische Therapie.

Mein Schwerpunkt liegt auf der Verhaltenstherapie.

 

Typisch für die basale Verhaltenstherapie sind die folgenden Prinzipien:

 

  • Transparenz. 
  • Zielorientiertheit. 
  • Handlungsorientierung. 
  • Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Symptom- und Hintergrundorientierung: 
  • Empirisch-wissenschaftliche Basis. 

Die Verhaltenstherapie zeichnet sich aus meiner Sicht nicht nur durch den therapeutischen Fokus am gegenwärtigen Zustand und Problembereich, sondern auch zur eigenständigen Befähigung Lösungsstrategien zu finden und diese in den Alltag zu integrieren.

Gerne kann auch eine Integration in eine psychotherapeutische Gruppe erfolgen. Hier wird die zwischenmenschliche Dynamik und Individualität genutzt. Es wird häufig als äußerst hilfreich und besonders wertvoll erlebt - bei Anleitung durch den Therapeuten - die Rückmeldungen und Sichtweisen der anderen Gruppenteilnehmenden ebenfalls wahrnehmen zu können.

Therapieverlauf

ERSTGESPRÄCH:

Hier findet ein persönliches Kennenlernen statt. Sie haben die Möglichkeit meine Person, die Praxisräume und das mögliche Vorgehen kennenzulernen. Zudem dürfen Sie den Anlass Ihrer Kontaktaufnahme schildern. Gemeinsam wird im Anschluss über das weitere Prozedere gesprochen.

 

PROBESITZUNGEN/DIAGNOSTIKPHASE:

In dieser Phase finden diagnostische Prozesse, aber auch die Thematisierung möglicher Therapieziele statt. Es obliegt dann die gemeinsame Entscheidung, ob eine Therapie indiziert und weiterhin erwünscht ist.

 

ANTRAGSTELLUNG:

Nach Durchführung der Probesitzungen wird bei Indikation und Passung sowie Entscheidung zur Therapie von Ihnen ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Dieses Formular erhalten Sie von mir. Zudem ist durch den Hausarzt oder den überweisenden Arzt das Ausfüllen eines Konsiliarberichtes erforderlich. Dieses Formular gebe ich Ihnen mit und sollte von Ihnen möglichst zeitnah ausgefüllt zurückgegeben werden. Anschließend wird der Antrag von mir komplettiert und verschickt.

 

 

THERAPIEDAUER UND -INHALTE:

Dieser Bereich ist sehr individuell. Unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse werden entsprechende therapeutische Methoden ausgewählt und der therapeutische Prozess regelmäßig im Hinblick auf die avisierten Therapieziele reflektiert. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Es ist nicht erforderlich die bewilligte Stundenzahl durchzuführen. Bei Besserung des Befindens kann die Behandlung jederzeit beendet werden. Hier wünscht die Krankenkasse eine Benachrichtung durch den Therapeuten über die Therapiebeendigung.

 

 

THERAPIEENDE:

Frühzeitig wird möglichst über ein erwünschtes oder bevorstehendes Therapieende gesprochen, um einen Abschluss finden zu können, darüber hinaus mögliche stabilisierende und notwendige Aspekte integrieren zu können. Auch kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Hier bestehen verschiedene Möglichkeiten, gleichzeitig ist die Therapiedauer auch begrenzt. 

 

 

AUSFALLHONORAR:

Da bei kurzfristigen Terminabsagen nur schwer eine kurzfristige Aufnahme neuer Patienten möglich ist, erlaube ich mir bei nicht frühzeitig erfolgter Absage unter 48 Stunden vor dem Termin ein Ausfallhonorar zu berechnen. Dieses liegt meist bei 75% des jeweiligen Stundensatzes und wird von den Krankenkassen nicht übernommen, muss somit von den Klienten selbst finanziert werden. Die genauen Bedingungen werden im Erstgespräch besprochen.

 

BEHANDLUNGSKOSTEN:

Sollten Sie gesetzlich versichert sein und die Krankenkasse die beantragte Therapie bewilligt, werden die Kosten für die therapeutischen Sitzungen komplett übernommen. Als privat Versicherte werden die Sitzungen gemäß GOP in Rechnung gestellt. Die hierdurch entstandenen Kosten können Sie von Ihrer Versicherung sowie ggf. einer Beihilfestelle erstatten lassen. Hier sollten Sie vorher klären, ob Zuzahlungen auf Sie zukommen.

Kostenverfahren

GESETZLICHE KRANKENKASSEN:

Die Behandlungskosten für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.



PRIVATE KRANKENKASSEN/BEIHILFE:

Die Behandlungskosten werden hier in den meisten Fällen von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) übernommen. Es lohnt sich hier vorab den jeweiligen Sachbearbeiter zu fragen, welche Unterlagen zur Genehmigung und Kostenübernahme erforderlich wären. Bei der Umsetzung und der Erstellung von Berichten erhalten Sie Unterstützung durch therapeutische KollegInnen. Bitte vorab: Klärung, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen würde (u.a. Höhe der anfallenden Kosten, Sitzungsanzahl pro Jahr, auch Umfang ggf. zusätzlich anfallender Leistungen wie zusätzliche (psychometrische) Untersuchungen.

 

SELBSTZAHLER:

Hier ist kein Bericht und keine Kommunikation mit z.B. Krankenkassen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach der GOP und beläuft sich meist auf den 3,9-fachen Faktor. Sie können frei über die Anzahl und Frequenz der Therapiesitzungen entscheiden.

 

Soldaten der Bundeswehr:

Hier ist meist zum ersten psychotherapeutischen Termin der Sanitätsvordruck zur Kostenübernahmeerklärung vorzulegen. Für die mögliche weitere Behandlung kann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt werden.

 

Kostenerstattungsverfahren:

Gemäß der Richtlinien sind die Krankenkassen dazu verpflichtet die Bezahlung einer notwendigen therapeutischen Leistung in einer Privatpraxis zu übernehmen, wenn es keine Möglichkeit der Behandlung innerhalb der kassenärztlichen Versorgung aufgrund von Systemversagen gegeben hatte.