Gutachten und Testpsychologie

 

Generell können Gutachtenaufträge nach vorheriger Absprache auch kurzfristig angenommen und in meinen Osnabrücker Praxisräumen durchgeführt werden. Gerne werden testpsychologische Zusatzgutachten mit z.B. neurologisch-psychiatrischen KollegInnen durchgeführt.

 

Honorarkalkulation für psychologische Gutachten

Die Kosten für psychologische Gutachten werden nicht von Krankenversicherungen abgedeckt. Bei gerichtlich beauftragten Gutachten (z. B. von Sozial- oder Familiengerichten) gelten die Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG). In anderen Fällen variieren die Kosten je nach individueller Situation, und die finanziellen Aspekte werden im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch mit dem Klienten erörtert.

 

 

Leistungsspektrum

 

Ich erstelle psychologische Gutachten in verschiedenen Kontexten. Im Folgenden finden Sie hierzu genauere Informationen.

 
Aufträge von Gerichten und Staatsanwaltschaften

Eine Begutachtung ist auch in z.B. JVA oder Forensischer Psychiatrie möglich. Die Vergütung orientiert sich an dem JVEG und wird möglichst im Vorhinein mit dem Auftraggebenden konkret besprochen und vereinbart.

Fachliche Bereiche

 

Mein generelles Angebot zur Begutachtung umfasst die Erstellung von psychologischen Gutachten in vielfältigen Fachgebieten. Im Weiteren erhalten Sie nähere Informationen.

 

Strafrechtliche Belange

u.a. Schuldfähigkeitsbeurteilung, Glaubwürdigkeit von Aussagen

 

Sozialrechtliche Aspekte

u.a. Erwerbsfähigkeit

 

Erbrechtliche Angelegenheiten

u.a. Testierfähigkeit

 

Familiäre Angelegenheiten

u.a. Sorge- und Umgangsrecht sowie der Unterstützung bei Erziehungsfragen.

 

Jugendstrafrechtliche Thematiken

u.a. Beurteilungen der Reife, Prognosen zur Entwicklung von Jugendlichen, und Einschätzungen zur Einordnung des Entwicklungsstandes als Jugendlicher oder Erwachsener.

 

Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten

u.a. Beurteilung beruflicher Leistungsfähigkeit und möglicher Einschränkungen, dienstliche Bewertungen, Gutachten als Nachweis in Hochschulprüfungsklagen sowie Beurteilungen im Rahmen von Verbeamtungsverfahren.

 

Namensänderungsrechtliche Belange

Beurteilung von Namensänderungen an.

 

Psychologische Gutachten zur Berufs- und Ausbildungseignung